Detmolder Straße 2, 10715 Berlin mail@prozessanwalt.berlinArbeitsrecht · Verbraucherrecht · Kündigung · Abfindung 0176 21501516Kostenlose Ersteinschätzung · Berlin & bundesweit
Rechtsanwalt Christian Kopitzsch am Schreibtisch mit Blick über Berlin
Rechtsanwaltskanzlei CKO · Berlin

Prozessanwalt in Berlin für Arbeitsrecht & Verbraucherrecht.Wenn es ernst wird,
zählt Strategie.

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Online-Betrug und gerichtliche Streitigkeiten. Rechtsanwalt Christian Kopitzsch vertritt Sie in Berlin und bundesweit, außergerichtlich wie vor Gericht.

Klar, diskret und konsequent.

Kündigung erhalten?

Die 3-Wochen-Frist kann entscheidend sein. Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen.

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So arbeiten wir

Vom ersten Kontakt bis zur Durchsetzung, in vier klaren Schritten.

01

Fall schildern

Sie senden uns Ihr Anliegen online, telefonisch oder per E-Mail.

02

Unterlagen prüfen

Wir prüfen Kündigung, Vertrag, Schreiben oder Forderung.

03

Strategie entwickeln

Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlung.

04

Vertretung übernehmen

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht.

Zahlen & Fakten

CKO in Zahlen

0 h
Ø Rückmeldung
Erste Einschätzung in der Regel binnen 24 Stunden
0 Wo.
Kündigungsfrist
Handeln Sie sofort, jede Stunde zählt
0+
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht und Verbraucherrecht umfassend
0 %
Vertraulich
Anwaltliche Schweigepflicht, absolut diskret
Über die Kanzlei

Klar in der Analyse.
Konsequenz in der Vertretung.

CKO Rechtsanwälte steht für präzise rechtliche Prüfung, klare Kommunikation und konsequente Interessenvertretung. Wir begleiten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Verbraucher in Situationen, in denen rechtliche Entscheidungen gut vorbereitet sein müssen.

Kein juristisches Blendwerk, keine leeren Versprechen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, eine klare Strategie und einen Anwalt, der bis vor Gericht an Ihrer Seite bleibt.

Mehr über uns →
Arbeitsplatz der Kanzlei CKO mit juristischen Kommentaren und Blick über Berlin
CKOKanzlei · Detmolder Straße 2, Berlin
Worum es meistens geht

Die vier Situationen, mit denen Mandanten zu uns kommen.

Nach einer Kündigung zählen drei Wochen

Die wichtigste Zahl im Arbeitsrecht ist die Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss binnen drei Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie es inhaltlich nie war.

Diese Frist ist der Grund, warum eine Kündigung nichts ist, das man erst einmal sacken lässt. Auch wer gar nicht zurück in den Betrieb will, sollte sie im Blick behalten: Die Klage ist in der Praxis der übliche Weg, über eine Abfindung überhaupt zu verhandeln.

Kündigungsschutzklage

Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung, aber Verhandlungsspielraum

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Gezahlt wird trotzdem regelmäßig, weil der Arbeitgeber das Risiko des Prozesses vermeiden will. Wie hoch sie ausfällt, hängt weniger von einer Faustformel ab als davon, wie angreifbar die Kündigung ist.

Als Orientierung dient häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist ein Ausgangspunkt für Verhandlungen, keine Rechengröße. Formfehler, fehlende Sozialauswahl oder eine unwirksame Betriebsratsanhörung verschieben den Betrag nach oben.

Abfindung verhandeln

Aufhebungsvertrag: unterschreiben Sie nichts am selben Tag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und nimmt Ihnen damit den Kündigungsschutz. Er wird oft in einem kurzfristig angesetzten Gespräch vorgelegt, verbunden mit der Bitte, gleich zu unterschreiben. Dazu besteht keine Verpflichtung.

Der teuerste Punkt ist meist nicht die Abfindung, sondern die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer an der Beendigung mitwirkt, riskiert nach § 159 SGB III bis zu zwölf Wochen ohne Leistung. Ob sich das vermeiden lässt, entscheidet sich an der Formulierung des Vertrags.

Aufhebungsvertrag prüfen

Auch im Verbraucherrecht lohnt der frühe Widerspruch

Inkassoforderungen, Abmahnungen und abgelehnte Erstattungen leben davon, dass Betroffene nicht reagieren. Eine unberechtigte Forderung wird nicht dadurch berechtigt, dass mehrfach gemahnt wird. Entscheidend ist, dass der Widerspruch nachweisbar und fristgerecht erfolgt.

Bei Flugverspätungen und Annullierungen sieht die EU-Fluggastrechteverordnung je nach Entfernung eine pauschale Ausgleichszahlung vor, unabhängig vom Ticketpreis. Airlines lehnen zunächst häufig ab. Das ist kein Grund, es dabei zu belassen.

Verbraucherrecht
Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam die nächsten Schritte festlegen, entstehen Kosten, die wir vorher transparent mit Ihnen besprechen.

Am besten alle Schreiben zu Ihrem Fall, etwa Kündigung, Vertrag, Abmahnung oder Forderung. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen genau, was wir noch brauchen.

Sehr schnell. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Melden Sie sich am besten sofort, damit keine Rechte verloren gehen.

In vielen Fällen ja. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und holen bei Bedarf eine Deckungszusage für Sie ein.

Nein. Die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch vollständig digital, per Telefon, E-Mail und Video. Ein persönlicher Termin ist möglich, aber kein Muss.

Ja. Wir vertreten Sie außergerichtlich und, wenn nötig, konsequent vor Gericht, bundesweit.

Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen.

Je früher Ihre Situation rechtlich bewertet wird, desto besser können die nächsten Schritte geplant werden.

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