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Verbraucherrecht: Ihr Recht durchsetzen, klar und konsequent

Ob Online-Betrug, mangelhafte Ware, Streit mit dem Vermieter oder ein geplatzter Flug: Als Anwalt für Verbraucherrecht in Berlin setze ich Ihre Ansprüche durch, bundesweit und digital. Kostenlose Ersteinschätzung, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Überblick: Verbraucherrecht bei Prozessanwalt Berlin

Als Verbraucher stehen Sie im Alltag ständig in Verträgen: beim Onlinekauf, beim Autokauf, in der Mietwohnung, bei Handy- und Fitnessverträgen oder auf Reisen. Wenn die Gegenseite nicht liefert, mangelhaft leistet oder unberechtigte Forderungen stellt, geht es schnell um viel Geld und viel Ärger. Genau hier setze ich an: klar, diskret und konsequent.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch ist bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen und bundesweit digital tätig. Das Verbraucherrecht bündelt bei uns mehrere eng verwandte Bereiche auf einer Seite, damit Sie unabhängig vom konkreten Anlass die richtige Anlaufstelle finden. Sie schildern Ihren Fall, Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, und wenn es sich lohnt, setzen wir Ihre Rechte durch.

Wichtig zur Einordnung: Der Menüpunkt Bewertungen auf dieser Website meint Stimmen unserer Mandanten. Wenn Sie dagegen eine rechtswidrige negative Bewertung über sich löschen lassen wollen, finden Sie das weiter unten im Abschnitt Rufschutz. Das ist ein Rechtsthema und gehört zum Verbraucher- und Zivilrecht.

  • Ein Ansprechpartner für Kauf-, Miet-, Vertrags- und Reiserecht
  • Online-Betrug und Geld zurückholen als Schwerpunkt
  • Bundesweit, vollständig digital, mit klaren Abläufen
  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Online-Betrug: PayPal, Kleinanzeigen, Fake-Shops und Geld zurückholen

Onlinebetrug trifft heute jeden. Sie zahlen für ein Produkt, das nie ankommt. Ein vermeintlicher Käufer auf Kleinanzeigen schickt einen gefälschten Zahlungsnachweis. Ein täuschend echter Fake-Shop kassiert per Vorkasse und verschwindet. In vielen dieser Fälle lassen sich Zahlungen zurückholen, wenn Sie schnell und richtig reagieren.

Bei Zahlung über PayPal ist der Käuferschutz oft der schnellste Hebel. Wichtig ist, dass Sie die Zahlung als Kauf auf Waren oder Dienstleistungen und nicht als Zahlung an Freunde und Familie geleistet haben, denn Letzteres ist in der Regel nicht geschützt. Fristen und Formvorgaben des Käuferschutzes sind einzuhalten. Parallel prüfen wir Rückbuchung, Anspruch gegen den Verkäufer und Strafanzeige.

Bei Kreditkarte oder Lastschrift kommt ein Chargeback oder eine Rücklastschrift in Betracht. Wir sichern zunächst alle Beweise: Chatverläufe, Inserate, Zahlungsbelege, Screenshots des Shops und der Bankdaten. Bei Fake-Shops ist Eile geboten, weil Konten schnell geleert werden. Eine realistische Einschätzung gehört dazu: Nicht jeder Betrag ist einbringlich, aber viele Fälle sind es.

  • PayPal-Käuferschutz prüfen und fristgerecht beantragen
  • Chargeback bei Kreditkarte, Rücklastschrift bei Lastschrift
  • Fake-Shops: Zahlungsweg stoppen, Beweise sichern, Anzeige
  • Kleinanzeigen-Betrug: Ansprüche gegen Verkäufer und Bank prüfen
  • Strafanzeige und zivilrechtliche Rückforderung parallel verfolgen

Kaufrecht: Gewährleistung, Rücktritt und Mängel, auch beim Auto

Ist die gekaufte Ware mangelhaft, haben Sie als Verbraucher gesetzliche Gewährleistungsrechte. In der Regel gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate, wird zu Ihren Gunsten in der Regel vermutet, dass er von Anfang an vorlag. Das erleichtert die Durchsetzung erheblich.

Der übliche Weg führt zunächst über die Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, kommen Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Preises oder Schadensersatz in Betracht. Wir formulieren die Fristsetzung rechtssicher, damit Ihnen der Rücktritt später nicht an einer Formfrage scheitert.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist besondere Vorsicht geboten. Zwischen Verbrauchern kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen sein, beim Händlerkauf hingegen nicht in gleichem Umfang. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln, manipuliertem Tacho oder Unfallwagen, der als unfallfrei verkauft wurde, greift der Ausschluss ohnehin nicht. Solche Fälle prüfen wir gezielt auf Anfechtung und Rücktritt.

  • Zwei Jahre Gewährleistung, Beweislastumkehr im ersten Jahr
  • Nacherfüllung zuerst, dann Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
  • Rechtssichere Fristsetzung zur Nacherfüllung
  • Gebrauchtwagen: Gewährleistungsausschluss und Arglist prüfen
  • Unterschied Neu- und Gebrauchtware, Händler und Privatverkauf

Mietrecht: Mängel, Nebenkosten, Kaution, Kündigung und Eigenbedarf

Das Mietverhältnis ist einer der häufigsten Streitpunkte im Alltag, gerade in Berlin. Bei Wohnungsmängeln wie Schimmel, Heizungsausfall oder Lärm können Sie unter Umständen die Miete mindern. Wichtig ist, den Mangel korrekt und dokumentiert anzuzeigen und die Minderungsquote nicht zu hoch anzusetzen, weil sonst ein Kündigungsrisiko wegen Zahlungsrückstands entsteht.

Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sind oft fehlerhaft. Wir prüfen Abrechnungsfristen, umlagefähige Positionen, Verteilerschlüssel und die formelle Wirksamkeit. Nach Auszug geht es häufig um die Kaution: Der Vermieter darf sie nur für berechtigte Forderungen einbehalten und muss in der Regel innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen und auszahlen.

Besonders sensibel ist die Kündigung, vor allem die Eigenbedarfskündigung. Sie muss die begünstigte Person und den Grund konkret benennen, Fristen einhalten und darf nicht vorgeschoben sein. Gegen unwirksame oder vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen können Sie sich wehren, unter Umständen mit Widerspruch nach der Sozialklausel. Wir prüfen jede Kündigung auf Form und Inhalt.

  • Mietminderung bei Schimmel, Heizungs- und Warmwasserausfall, Lärm
  • Nebenkostenabrechnung auf Frist, Umlage und Verteilung prüfen
  • Kaution: Einbehalt und Rückzahlung nach Auszug durchsetzen
  • Eigenbedarfskündigung auf Form, Grund und Vortäuschung prüfen
  • Widerspruch nach der Sozialklausel bei besonderer Härte

Vertragsrecht: Handy, Fitness, Abos, Widerruf und Kündigung

Viele Streitigkeiten drehen sich um laufende Verträge: Mobilfunk, Internet, Fitnessstudio, Streaming oder Partnervermittlung. Häufige Themen sind überraschende Preiserhöhungen, automatische Verlängerungen, unwirksame Klauseln im Kleingedruckten und die Frage, ob und wie Sie aus dem Vertrag wieder herauskommen.

Seit der gesetzlichen Neuregelung dürfen viele Verbraucherverträge, die online geschlossen wurden, nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich gekündigt werden, und es gilt der sogenannte Kündigungsbutton für online geschlossene Daürverträge. Wir prüfen, ob eine Kündigung wirksam ist, ob eine ausserordentliche Kündigung in Betracht kommt und ob Klauseln der AGB-Kontrolle standhalten.

Das Widerrufsrecht ist Ihr stärkster Verbraucherschutz im Fernabsatz. Bei online oder ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich diese Frist erheblich. Das öffnet oft einen Ausweg aus ungewollten Verträgen.

  • Preiserhöhungen und automatische Verlängerungen prüfen
  • Ausserordentliche und ordentliche Kündigung durchsetzen
  • Unwirksame AGB-Klauseln erkennen und angreifen
  • Kündigungsbutton und monatliche Kündbarkeit nach Mindestlaufzeit
  • Untergeschobene Verträge am Telefon oder an der Haustür widerrufen

Reiserecht: Flugausfall, Verspätung und Reisemängel

Fluggäste haben starke Rechte. Bei Annullierung oder großer Verspätung am Ziel kann Ihnen nach der Fluggastrechte-Verordnung eine pauschale Ausgleichszahlung zustehen, abhängig von der Flugdistanz und dem Umfang der Verspätung. Die Airline schuldet ausserdem Betreuungsleistungen. Der Anspruch entfällt nur bei außergewöhnlichen Umständen, die enger gefasst sind, als viele Airlines behaupten.

Bei Pauschalreisen greift das Reisevertragsrecht. Weicht die Leistung erheblich ab, etwa durch fehlende Zimmer, Baustellenlärm, verschmutzte Anlage oder ausgefallene Verpflegung, können Sie den Reisepreis mindern und unter Umständen Schadensersatz verlangen. Entscheidend sind eine rechtzeitige Mangelanzeige vor Ort und eine saubere Dokumentation mit Fotos und Zeugen.

Ansprüche gegen Airlines und Veranstalter verjähren, daher sollten Sie nicht zu lange warten. Wir setzen Ausgleichszahlung, Minderung und Schadensersatz durch, notfalls gerichtlich, und rechnen offen mit Ihnen ab, ob sich die Durchsetzung im konkreten Fall lohnt.

  • Ausgleichszahlung bei Annullierung und großer Verspätung
  • Betreuungsleistungen und Erstattung bei Nichtbeförderung
  • Reisemängel bei Pauschalreisen mindern und geltend machen
  • Mangelanzeige vor Ort und Dokumentation richtig aufsetzen
  • Verjährung im Blick behalten, rechtzeitig handeln

Forderungen durchsetzen und unberechtigte Forderungen abwehren

Verbraucherrecht ist keine Einbahnstrasse. Oft geht es darum, eigenes Geld hereinzuholen: eine nicht zurückgezahlte Kaution, ein geliehener Betrag, eine bezahlte, aber nicht erbrachte Leistung. Wir mahnen strukturiert an, betreiben bei Bedarf das gerichtliche Mahnverfahren und treiben titulierte Forderungen konsequent bei.

Ebenso häufig ist die andere Richtung: Sie erhalten Post von einem Inkassobüro oder eine Rechnung, die Sie für unberechtigt oder überhöht halten. Nicht jede Inkassoforderung ist rechtmäßig, und die geltend gemachten Kosten sind oft überzogen. Wir prüfen den Grund der Forderung, die Höhe der Nebenkosten und ob bereits Verjährung eingetreten ist.

Reagieren Sie nicht vorschnell mit einer Zahlung oder einer Unterschrift, wenn Sie unsicher sind. Ein vorbehaltloses Anerkenntnis kann Ihre Position verschlechtern. Eine kurze Prüfung vorab schützt Sie davor, auf Forderungen zu zahlen, die Sie gar nicht schulden.

  • Aussergerichtliche Mahnung und gerichtliches Mahnverfahren
  • Titulierung und Zwangsvollstreckung offener Forderungen
  • Inkassoforderungen auf Grund, Höhe und Verjährung prüfen
  • Überhöhte Nebenkosten und Mahngebühren zurückweisen
  • Kein voreiliges Anerkenntnis, erst prüfen lassen

Rufschutz: Negative Bewertungen löschen und Persönlichkeitsrechte

Eine rechtswidrige negative Bewertung bei Google, auf Portalen oder in sozialen Netzwerken kann Ruf und Umsatz erheblich schädigen. Zu unterscheiden ist zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässigen Aussagen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder Bewertungen ohne echten Kundenkontakt müssen Sie nicht hinnehmen.

Der übliche Weg ist ein begründetes Vorgehen gegenüber dem Portalbetreiber, der den Sachverhalt prüfen und rechtswidrige Inhalte entfernen muss. Wir formulieren die Beanstandung so, dass sie den Anforderungen der Rechtsprechung genügt, und verfolgen bei Bedarf Unterlassung, Löschung und in geeigneten Fällen Schadensersatz.

Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt behandelt Bewertungen über Sie oder Ihr Unternehmen, die Sie löschen lassen wollen. Die Rubrik Bewertungen in unserem Menü zeigt dagegen Stimmen unserer eigenen Mandanten. Beides hat nichts miteinander zu tun.

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik löschen lassen
  • Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt angreifen
  • Beanstandung gegenüber Google und Portalbetreibern
  • Unterlassung, Löschung und Schadensersatz prüfen
  • Grenze zwischen zulässiger Kritik und Rechtsverletzung klären

Datenschutz und DSGVO: Auskunft, Löschung und Schadensersatz

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen als betroffener Person konkrete Rechte gegenüber Unternehmen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten, das Recht auf Berichtigung und Löschung sowie das Recht, einer Datenverarbeitung zu widersprechen. Wir setzen diese Ansprüche gegenüber Unternehmen und Auskunfteien durch.

Bei rechtswidriger Datenverarbeitung, unzulässiger Werbung oder einem Datenleck kann unter Umständen ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz bestehen. Ebenso können Sie einen negativen Schufa-Eintrag prüfen und unter Voraussetzungen dessen Löschung oder Korrektur verlangen, wenn er unrichtig ist oder die Grundlage entfallen ist.

Wir schätzen realistisch ein, welche Ansprüche tragfähig sind. Datenschutzrecht ist in Bewegung, und nicht jeder Verstoss führt zu einer Zahlung. Wo ein Anspruch besteht, formulieren wir ihn präzise und fristwahrend.

  • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO durchsetzen
  • Löschung und Berichtigung unrichtiger Daten verlangen
  • Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen prüfen
  • Unzulässige Werbung und unerlaubte Datenweitergabe stoppen
  • Fehlerhafte Schufa- und Auskunftei-Einträge angreifen

Fristen und Fallstricke, die Sie kennen sollten

Im Verbraucherrecht entscheiden Fristen oft über Erfolg oder Misserfolg. Der Widerruf im Fernabsatz beträgt in der Regel 14 Tage. Die Gewährleistung läuft üblicherweise zwei Jahre ab Übergabe. Der PayPal-Käuferschutz und Chargeback-Verfahren haben eigene, teils kurze Fristen. Reise- und Fluggastansprüche verjähren, und die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre zum Jahresende.

Typische Fallstricke sind vorschnelle Unterschriften, das Verpassen der Mangelanzeige, eine zu hoch angesetzte Mietminderung oder das Ignorieren von Post, das am Ende zu einem vollstreckbaren Titel führt. Wer zu lange zögert, verliert unter Umständen durchsetzbare Ansprüche allein durch Zeitablauf.

Deshalb gilt: Lieber früh eine kurze Einschätzung einholen, als spät festzustellen, dass eine Frist abgelaufen ist. Genau dafür ist die kostenlose Ersteinschätzung da.

  • Widerruf im Fernabsatz in der Regel 14 Tage
  • Gewährleistung üblicherweise zwei Jahre ab Übergabe
  • Regelmäßige Verjährung drei Jahre zum Jahresende
  • PayPal-Käuferschutz und Chargeback mit eigenen kurzen Fristen
  • Keine voreilige Unterschrift, keine Post ignorieren

So gehen wir vor: klarer Ablauf in vier Schritten

Unser Vorgehen ist bewusst transparent und digital. Sie müssen für den Start nicht in die Kanzlei kommen. Sie schildern Ihren Fall online, laden Belege hoch, und wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

Danach entwickeln wir eine Strategie mit klaren Optionen und offener Kosten- und Erfolgsabwägung. Erst wenn Sie einverstanden sind, setzen wir Ihre Rechte durch, außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht. Sie behalten jederzeit den Überblick.

  • Schritt 1: Fall einreichen, Unterlagen digital hochladen
  • Schritt 2: kostenlose Einschätzung, Rückmeldung in der Regel in 24 Stunden
  • Schritt 3: Strategie mit klaren Optionen und offener Kostenfrage
  • Schritt 4: Durchsetzung, außergerichtlich oder vor Gericht

Kosten, Rechtsschutz und kostenlose Ersteinschätzung

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt, bevor Kosten entstehen. Danach klären wir die Vergütung transparent, in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Basis einer Vereinbarung, immer nachvollziehbar.

Viele Fälle im Verbraucherrecht sind über eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Wir prüfen für Sie den Versicherungsschutz und übernehmen die Deckungsanfrage. Ebenso arbeiten wir mit Selbstzahlern und prüfen bei geringem Einkommen die Voraussetzungen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

  • Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung
  • Transparente Vergütung nach RVG oder Vereinbarung
  • Rechtsschutzversicherung: Deckungsanfrage inklusive
  • Selbstzahler willkommen, Beratungs- und Prozesskostenhilfe prüfbar

Für wen diese Seite gedacht ist

Diese Seite richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich unfair behandelt fühlen und ihr Recht durchsetzen wollen, ohne sich im Paragraphendschungel zu verlieren. Ob Sie in Berlin wohnen oder irgendwo sonst in Deutschland, die Zusammenarbeit funktioniert vollständig digital.

Sie profitieren besonders, wenn es schnell gehen muss, etwa bei laufenden Fristen im Betrugsfall, oder wenn die Gegenseite auf stur schaltet. Wenn es ernst wird, zählt Strategie: klar, diskret und konsequent.

  • Geschädigte von Online-Betrug, Fake-Shops und Kleinanzeigen
  • Käufer mangelhafter Ware, auch beim Gebrauchtwagen
  • Mieter mit Streit um Mängel, Nebenkosten, Kaution, Kündigung
  • Reisende mit Flugausfall, Verspätung oder Reisemängeln
  • Betroffene rechtswidriger Bewertungen oder Datenschutzverstöße

Sofort-Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

  • Alle Belege sichern: Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweis, Chatverlauf, Screenshots
  • Nichts voreilig unterschreiben und keine Forderung vorschnell anerkennen
  • Fristen notieren: Widerruf, Gewährleistung, Käuferschutz, Verjährung
  • Bei Online-Betrug sofort Zahlungsweg prüfen und Käuferschutz oder Rücklastschrift anstossen
  • Mangel schriftlich und dokumentiert anzeigen, bei Reisen bereits vor Ort
  • Bei Rechtsschutzversicherung die Deckung prüfen lassen
  • Kostenlose Ersteinschätzung einholen, bevor eine Frist abläuft
Wie hole ich bei Online-Betrug mein Geld zurück?
Sichern Sie sofort alle Belege und stoßen Sie den passenden Zahlungsweg an: PayPal-Käuferschutz bei Warenkauf, Chargeback bei Kreditkarte, Rücklastschrift bei Lastschrift. Parallel Ansprüche gegen den Verkäufer und Strafanzeige. Schnelligkeit ist entscheidend.
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Kauf?
In der Regel zwei Jahre ab Übergabe. In den ersten zwölf Monaten wird ein Mangel zugunsten des Käufers als von Anfang an vorhanden vermutet.
Wie lange beträgt das Widerrufsrecht im Onlinehandel?
In der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist erheblich.
Steht mir bei Flugausfall eine Entschädigung zu?
Bei Annullierung oder großer Verspätung kann nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine pauschale Ausgleichszahlung bestehen, je nach Flugdistanz. Ausgeschlossen ist sie nur bei echten außergewöhnlichen Umständen.
Was kostet die Ersteinschätzung im Verbraucherrecht?
Die Ersteinschätzung bei Prozessanwalt Berlin ist kostenlos und unverbindlich. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bundesweit und digital.
FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema.

In vielen Fällen ja. Haben Sie mit PayPal als Kauf auf Waren gezahlt, greift oft der Käuferschutz. Bei Kreditkarte kommt ein Chargeback, bei Lastschrift eine Rücklastschrift in Betracht. Entscheidend ist schnelles Handeln und das Sichern aller Belege. Parallel prüfen wir Ansprüche gegen den Verkäufer und eine Strafanzeige.

In der Regel zwei Jahre ab Übergabe. Zeigt sich der Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er von Anfang an vorlag. Zunächst schulden Sie dem Verkäufer die Chance zur Nacherfüllung, danach kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht.

Bei erheblichen Mängeln wie Schimmel oder Heizungsausfall kann eine Mietminderung zulässig sein. Wichtig ist, den Mangel dem Vermieter dokumentiert anzuzeigen und die Quote nicht zu hoch anzusetzen, da sonst ein Zahlungsrückstand und damit ein Kündigungsrisiko entstehen kann. Eine Vorabprüfung schützt vor Fehlern.

Bei Annullierung oder großer Verspätung am Ziel kann Ihnen nach der Fluggastrechte-Verordnung eine pauschale Ausgleichszahlung zustehen, abhängig von Distanz und Verspätung. Der Anspruch entfällt nur bei echten außergewöhnlichen Umständen, die enger gefasst sind, als Airlines oft behaupten.

Bei im Fernabsatz oder ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist erheblich, was oft einen Ausweg aus ungewollten Verträgen eröffnet.

Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie kein Anerkenntnis. Wir prüfen, ob die Forderung dem Grunde nach besteht, ob die Nebenkosten überhöht sind und ob bereits Verjährung eingetreten ist. Viele Inkassoforderungen sind ganz oder teilweise unberechtigt.

Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder Bewertungen ohne echten Kundenkontakt müssen Sie nicht hinnehmen. Wir beanstanden solche Inhalte gegenüber Google oder dem Portalbetreiber und verfolgen bei Bedarf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz. Zulässige Meinungskritik bleibt hingegen erlaubt.

Sie können Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung und Löschung verlangen und einer Verarbeitung widersprechen. Bei rechtswidriger Verarbeitung oder einem Datenleck kann unter Umständen ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz bestehen. Auch fehlerhafte Schufa-Einträge lassen sich angreifen.

Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen.

Je früher Ihre Situation rechtlich bewertet wird, desto besser können die nächsten Schritte geplant werden.

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