Überblick: Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin und bundesweit
Das Arbeitsrecht ist unser Schwerpunkt. Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, vertritt Arbeitnehmer und Führungskräfte, die eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen wollen oder mit Abmahnung, Arbeitszeugnis oder Konflikten am Arbeitsplatz zu kämpfen haben. Wir arbeiten von Berlin aus und bundesweit digital, sodass Sie Ihren Fall bequem online einreichen können.
Gerade im Arbeitsrecht zählt Schnelligkeit. Nach einer Kündigung läuft eine gesetzliche Frist von drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wer diese Frist verpasst, verliert in der Regel seine Chancen, unabhängig davon, wie unwirksam die Kündigung sonst gewesen wäre. Deshalb sollten Sie sich nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags zeitnah beraten lassen.
Unser Anspruch: Wir bewerten Ihren Fall nüchtern, zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf und entwickeln eine klare Strategie. Ob Weiterbeschäftigung, Abfindung oder ein sauberer Ausstieg das Ziel ist, entscheiden Sie. Wir setzen es durch.
- Schwerpunkt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Führungskräfte
- Kanzlei in Berlin, Mandate bundesweit und digital
- Kostenlose Ersteinschätzung, Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden
- Klare Strategie statt Standardschreiben
Kündigung und Kündigungsschutzklage: die 3-Wochen-Frist
Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam. Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand, etwa weil die soziale Rechtfertigung fehlt, der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde oder Formfehler vorliegen. Entscheidend ist jedoch die Zeit: Ab Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie in der Regel drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese 3-Wochen-Frist ist eine Ausschlussfrist.
Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie inhaltlich fehlerhaft war. Genau deshalb sollten Sie eine Kündigung nicht unterschreiben, nicht einfach hinnehmen und keine wertvolle Zeit verlieren, sondern sie umgehend prüfen lassen.
Die Kündigungsschutzklage ist dabei häufig nicht nur ein Mittel, um den Arbeitsplatz zu erhalten. In der Praxis ist sie oft der Hebel, um eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen, welches Ziel realistisch und für Sie sinnvoll ist.
- 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung für die Klage beim Arbeitsgericht
- Fristversäumnis führt in der Regel zur Wirksamkeit der Kündigung
- Klage sichert Verhandlungsposition, auch für eine Abfindung
- Prüfung von Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung und Formfehlern
Kündigungsarten: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt und fristlos
Ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber müssen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein. Der Kündigungsschutz greift in der Regel, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestand und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Man unterscheidet drei Kündigungsgründe.
Bei der betriebsbedingten Kündigung beruft sich der Arbeitgeber auf betriebliche Erfordernisse, etwa Auftragsrückgang oder Umstrukturierung. Hier ist häufig die Sozialauswahl fehlerhaft, also die Auswahl unter vergleichbaren Beschäftigten. Die verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel ein steuerbares Fehlverhalten und meist eine vorherige Abmahnung voraus. Die personenbedingte Kündigung, häufig als krankheitsbedingte Kündigung, verlangt eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen.
Die fristlose (außerordentliche) Kündigung nach Paragraf 626 BGB erfordert einen wichtigen Grund und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Sie ist das schärfste Mittel und in der Praxis oft angreifbar. Gerade hier lohnt sich eine anwaltliche Prüfung besonders.
- Betriebsbedingt: oft angreifbar über eine fehlerhafte Sozialauswahl
- Verhaltensbedingt: in der Regel Abmahnung als Voraussetzung
- Personenbedingt/krankheitsbedingt: negative Gesundheitsprognose nötig
- Fristlos: wichtiger Grund und 2-Wochen-Frist ab Kenntnis erforderlich
Abfindung: Berechnung und Verhandlung
Ein verbreiteter Irrtum lautet, es gebe bei jeder Kündigung automatisch eine Abfindung. Das ist nicht der Fall. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Sonderfällen. In der Praxis entsteht eine Abfindung jedoch sehr häufig als Ergebnis einer Verhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs im Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitgeber das Risiko eines verlorenen Verfahrens vermeiden will.
Als grobe Orientierung dient häufig die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Regel ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Kündigung, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter, dem Prozessrisiko für den Arbeitgeber und Ihrer Verhandlungsposition ab. Eine gut begründete Kündigungsschutzklage verbessert diese Position deutlich.
Wir berechnen einen realistischen Rahmen, benennen ein Zielszenario und führen die Verhandlung für Sie, sachlich und bestimmt. Ziel ist eine Abfindung, die Ihrer Position tatsächlich entspricht, statt eines schnellen, aber zu niedrigen Angebots.
- Kein automatischer Anspruch, aber häufig über Vergleich erreichbar
- Faustformel: ca. ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Orientierung
- Höhe abhängig von Erfolgsaussichten, Betriebszugehörigkeit und Prozessrisiko
- Wir verhandeln strategisch statt vorschnell zu akzeptieren
Aufhebungsvertrag: Fallstricke und Sperrzeit
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Arbeitgeber bieten ihn oft an, weil er ihnen den Kündigungsschutz erspart. Für Arbeitnehmer birgt er erhebliche Risiken. Wer unterschreibt, gibt seinen Kündigungsschutz freiwillig auf und kann sich später in der Regel nicht mehr auf die Unwirksamkeit einer Kündigung berufen.
Der größte Fallstrick ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, und unter Umständen eine Minderung der Anspruchsdauer. Ob und wie sich das vermeiden lässt, hängt von der konkreten Formulierung und den Umständen ab.
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nie unter Druck und nie sofort im Personalgespräch. Lassen Sie ihn zuerst prüfen. Wir bewerten Abfindung, Freistellung, Zeugnisregelung, Urlaubsabgeltung und die Formulierungen, die über eine Sperrzeit entscheiden können.
- Aufhebungsvertrag gibt den Kündigungsschutz auf
- Risiko einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld
- Nie unter Druck im Personalgespräch unterschreiben
- Prüfung von Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Urlaubsabgeltung
Abmahnung, Arbeitszeugnis und Arbeitsvertrag
Eine Abmahnung ist häufig die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Sie muss ein konkretes Fehlverhalten benennen, dieses beanstanden und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Ist die Abmahnung unberechtigt oder unbestimmt, können Sie ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen oder eine Gegendarstellung zur Akte reichen. Nicht immer ist eine sofortige Reaktion die beste Strategie, das prüfen wir mit Ihnen.
Das Arbeitszeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein. Hinter scheinbar freundlichen Formulierungen verbergen sich oft Code-Wörter, die eine schlechtere Bewertung transportieren. Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen nicht behindert. Wir entschlüsseln die Zeugnissprache und setzen Korrekturen durch, bis hin zur klageweisen Durchsetzung.
Auch schon beim Arbeitsvertrag lohnt sich der prüfende Blick. Klauseln zu Befristung, Probezeit, Überstunden, Kündigungsfristen, Wettbewerbsverboten oder Vertragsstrafen sind nicht immer wirksam. Wir prüfen bestehende Verträge und beraten vor der Unterschrift.
- Unberechtigte Abmahnung: Entfernung aus der Personalakte möglich
- Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Entschlüsselung versteckter Zeugnis-Codes und Korrektur
- Prüfung von Arbeitsvertrag, Befristung, Überstunden und Wettbewerbsverbot
Mobbing, Diskriminierung und Konflikte am Arbeitsplatz
Systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen am Arbeitsplatz kann arbeitsrechtliche Ansprüche auslösen, von Unterlassung über Schadensersatz bis zu Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität vorliegt.
Solche Verfahren sind anspruchsvoll, weil die Belastung nachgewiesen werden muss. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation. Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und Vorfall und sichern Sie E-Mails oder Nachrichten. Wir prüfen, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind, und beraten diskret zum weiteren Vorgehen, auch mit Blick auf einen möglichen geordneten Ausstieg mit Abfindung.
Gerade in belastenden Situationen ist ein klarer, sachlicher Beistand wichtig. Wir bewerten nüchtern, was rechtlich möglich ist, und schützen dabei Ihre Interessen.
- Ansprüche bei Mobbing: Unterlassung und Schadensersatz möglich
- Diskriminierungsschutz über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Lückenlose Dokumentation als Grundlage jeder Durchsetzung
- Diskrete Beratung, auch zu einem geordneten Ausstieg
So gehen wir vor und was es kostet
Ihr Weg zu uns ist in vier Schritten organisiert. Erstens reichen Sie Ihren Fall digital ein, gern mit Kündigung, Vertrag oder Aufhebungsvertrag als Anhang. Zweitens erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Drittens entwickeln wir gemeinsam eine Strategie mit klaren Zielen. Viertens setzen wir Ihre Ansprüche durch, außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Die Kosten sind transparent. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten, häufig ist eine vorherige Wartezeit zu beachten. Wir holen für Sie gern eine Deckungszusage ein. Als Selbstzahler erhalten Sie vorab eine klare Kosteninformation. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe für die Beratung und Prozesskostenhilfe für das Verfahren in Betracht.
Ein Hinweis, der im Arbeitsrecht wichtig ist: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht erster Instanz trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Das kalkulieren wir von Anfang an offen mit Ihnen ein.
- Vier Schritte: Fall einreichen, Einschätzung, Strategie, Durchsetzen
- Rechtsschutzversicherung: Deckungsanfrage übernehmen wir
- Selbstzahler: transparente Kosteninformation vorab
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen möglich
Kündigung erhalten? Diese Punkte jetzt beachten
- Ruhe bewahren und nichts unter Druck unterschreiben, weder Kündigung noch Aufhebungsvertrag.
- Zugangsdatum der Kündigung notieren, die 3-Wochen-Frist für die Klage läuft.
- Alle Unterlagen sichern: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Schriftverkehr.
- Sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden.
- Keine mündlichen Zusagen oder Vergleiche ohne rechtliche Prüfung akzeptieren.
- Rechtsschutzversicherung prüfen und Fall zeitnah anwaltlich einschätzen lassen.
- Kostenlose Ersteinschätzung anfordern, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.