Inkassoschreiben prüfen: Ist die Forderung überhaupt berechtigt?
Ein Inkassobüro kauft Forderungen auf oder wird beauftragt, sie einzutreiben. Das allein sagt nichts darüber aus, ob die Forderung wirklich besteht. Prüfen Sie zuerst die Grundlage: Gibt es überhaupt einen wirksamen Vertrag? Haben Sie die Ware oder Leistung erhalten? Ist die Hauptforderung der Höhe nach richtig?
Häufig geht es um angebliche Abo-Fallen, untergeschobene Verträge am Telefon oder Bestellungen, die nie ankamen. In vielen dieser Fälle ist bereits die Hauptforderung angreifbar. Dann ist auch das Inkasso unberechtigt, und Sie müssen weder die Forderung noch die Inkassokosten zahlen.
Überhöhte Inkassokosten erkennen
Selbst wenn die Hauptforderung berechtigt ist, sind die aufgeschlagenen Inkassokosten oft zu hoch. Die erstattungsfähigen Kosten sind gesetzlich gedeckelt und orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Pauschale Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder mehrfach berechnete Auslagen sind vielfach unzulässig.
Auch Verzugszinsen dürfen nur in gesetzlicher Höhe verlangt werden und erst ab Verzug. Wir prüfen die Kostenaufstellung Position für Position. Nicht selten schrumpft eine Forderung schon dadurch erheblich.
- Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt (Orientierung: RVG)
- Pauschale Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren sind meist unzulässig
- Verzugszinsen nur in gesetzlicher Höhe und erst ab Verzug
- Bei unberechtigter Hauptforderung: gar keine Inkassokosten
Ist die Forderung schon verjährt?
Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus 2021 ist damit häufig seit Ende 2024 verjährt. Inkassobüros machen trotzdem gern verjährte Forderungen geltend und hoffen, dass niemand die Einrede erhebt.
Wichtig: Verjährte Forderungen erlöschen nicht automatisch, Sie müssen die Verjährung ausdrücklich einwenden. Zahlen Sie versehentlich oder erkennen Sie die Forderung an, kann die Verjährung neu beginnen. Deshalb gilt: erst prüfen, dann reagieren.
Widerspruch richtig einlegen: Frist, Form und Inhalt
Gegen ein reines Inkassoschreiben gibt es keine gesetzliche Widerspruchsfrist, es ist keine gerichtliche Maßnahme. Sinnvoll ist aber eine klare schriftliche Reaktion: Weisen Sie die Forderung zurück, bestreiten Sie sie nach Grund und Höhe und fordern Sie einen Nachweis (Vertrag, Lieferbeleg). Erkennen Sie nichts an und leisten Sie keine Teilzahlung.
Formulieren Sie sachlich und knapp. Ein gutes Widerspruchsschreiben verlangt den Nachweis der Forderung, rügt überhöhte Kosten und erhebt vorsorglich die Einrede der Verjährung. Auf Wunsch übernehmen wir diese Korrespondenz für Sie, das signalisiert dem Inkassobüro zugleich, dass es hier nicht mit Einschüchterung weiterkommt.
Mahnbescheid vom Gericht: jetzt zählt die 2-Wochen-Frist
Anders sieht es aus, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, erkennbar am gelben Umschlag. Ab Zustellung haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, und aus einer bestrittenen Forderung wird ein vollstreckbarer Titel, dann drohen Kontopfändung und Gerichtsvollzieher.
Der Widerspruch selbst ist einfach: das beiliegende Formular ausfüllen und fristgerecht ans Gericht zurücksenden. Sie müssen ihn nicht begründen. Danach muss der Gläubiger, wenn er die Forderung weiterverfolgen will, das ordentliche Klageverfahren einleiten und die Forderung dort beweisen.
So unterstützen wir Sie
Senden Sie uns das Inkasso- oder Mahnschreiben und, falls vorhanden, den zugrunde liegenden Vertrag. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung: Ist die Forderung berechtigt, sind die Kosten überhöht, ist sie verjährt, und wie reagieren Sie am besten.
Bei berechtigten Teilforderungen verhandeln wir über Ratenzahlung oder Vergleich. Bei unberechtigten Forderungen wehren wir sie vollständig ab, außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Inkassoschreiben erhalten? Ihr Vorgehen
- Nicht vorschnell zahlen und nichts anerkennen
- Prüfen: Gibt es überhaupt einen wirksamen Vertrag?
- Inkassokosten und Zinsen auf zulässige Höhe prüfen
- Verjährung prüfen (meist 3 Jahre) und ausdrücklich einwenden
- Schriftlich widersprechen und Nachweis der Forderung verlangen
- Gelber Umschlag (Mahnbescheid)? Innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen
- Im Zweifel Ersteinschätzung anfordern, bevor Fristen laufen